Vertragsbedingungen Husmutz

 

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die über den Hausmutz-Onlineshop getätigt werden. Kunde ist jede juristische oder natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und der Gebäudeversicherung Bern zustande.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

3.2 Durch Anklicken des Buttons "Bestellen" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung auf. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Gebäudeversicherung Bern nach Erhalt der Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden sendet.

3.3 Sämtliche Angaben, Informationen, Fotos, Produktangaben, technische Spezifikationen, Funktionsbeschreibungen, etc. im Onlineshop sind ohne Gewährt.

 

4. Preise

4.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und enthalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (MwSt.).

4.2 Die Preise in den Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich. Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten.

4.3 Preisänderungen können jederzeit und ohne Vorankündigung vorgenommen werden, es gelten in diesem Fall die Preise auf der Auftragsbestätigung.

 

5. Zahlung

5.1 Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

5.2 Die Verrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der Gebäudeversicherung Bern.

 

7. Lieferung

7.1 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz.

7.2 Die Lieferungen werden in der Regel innerhalb von 10 Werktagen versandt.

7.3 Bei Nichtlieferung steht dem Kunden frühestens nach 60 Kalendertagen nach dem Bestelldatum ein Rücktrittsrecht zu.

7.4 Falschlieferungen sind innerhalb von fünf Werktagen schriftlich der Gebäudeversicherung Bern, Abteilung Marketing mitzuteilen. In diesem Fall darf das Produkt nicht benutzt werden, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt und der Preis ist zu bezahlen.

7.5 Die Gebäudeversicherung Bern kann nur saubere, unbeschädigte Artikel in Originalverpackung zurücknehmen. Die Ware muss gut gepolstert in ei einem Karton verpackt werden.

 

8. Rückgaberecht

8.1 Die Gebäudeversicherung Bern gewährt dem Kunden ein freiwilliges Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab Warenerhalt. Voraussetzung für die Ausübung des Rückgaberechts ist;

  • dass die Originalverpackung geöffnet, aber unbeschädigt vorhanden ist
  • dass das Produkt ungebraucht ist und keine Gebrauchsspuren aufweist
  • dass das mitgeliefertes Zubehör komplett vorhanden ist

Diese Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Sind die Voraussetzungen nicht eingehalten, so kann die Warenrücknahme verweigert werden.

Der Kunde hat die Ware an folgende Adresse zu senden:

Stiftung TRANSfair
Im Schoren 23
Postfach
3604 Thun

8.2 Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

 

9. Garantie und Gewährleistung

9.1 Die Rechnung gilt als Garantieschein.

9.2 Die Garantie gilt 24 Monate ab Lieferdatum.

9.3 Bei erheblichen Mängeln innerhalb der Garantiezeit ist das Produkt mit der Rechnung und einer genauen schriftlichen Beschreibung der Mängel nach deren Kenntnisnahme an die angegebene Adresse gemäss Ziffer 8.1 zu retournieren. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

9.4 Die Garantie beinhaltet ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.

9.5 Jede weitere Gewährleistung wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

 

10. Haftung

10.1 Jegliche Haftung, abgesehen für Schäden, die aufgrund rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind, ist ausgeschlossen.

10.2 Die Haftung für direkte, indirekte oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

 

11. Schlussbestimmungen

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder werden, oder die Vereinbarung eine Lücke enthalten sollte, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung umzudeuten, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Bestimmungen über das Wiener Kaufrecht (CISG Übereinkommen vom 11. April 1980).

12.2 Soweit gesetzlich zulässig, gilt Bern als ausschliesslicher Gerichtsstand.